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   BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22   

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https://dejure.org/2023,13921
BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22 (https://dejure.org/2023,13921)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2023 - 4 StR 385/22 (https://dejure.org/2023,13921)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 4 StR 385/22 (https://dejure.org/2023,13921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 64 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen: Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung, Erledigung der zugrundeliegenden Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung, eigenständige Bedeutung); Unterbringung in einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Mit der Aufhebung des Maßregelausspruchs entfällt auch die Anordnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108, 109, Rn. 22; Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 51/99, BeckRS 1999, 30054513; Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 161 mwN).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Andernfalls kommt der zweiten Vorverurteilung, wenn die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13 Rn. 5).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Dies verkennt, dass für die Bejahung einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB eine Prognose erforderlich ist, aus der sich ergibt, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten aufgehoben oder zumindest deutlich herabgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Beschluss vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, NStZ 2003, 86; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Da die Urteilsgründe offenlassen, ob der Strafe aus dem Urteil vom 1. April 2021 eine Tat zugrunde lag, die vor dem Urteil vom 6. Januar 2021 begangen wurde, und auch offenbleibt, ob das Urteil vom 6. Januar 2021 am 1. April 2021 schon erledigt war, kann nicht entschieden werden, ob insoweit nach § 460 StPO noch eine Gesamtstrafe gebildet werden muss, weil jedenfalls das Urteil vom 1. April 2021 noch nicht erledigt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ 2007, 369, 370).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Diese reicht für die Annahme einer hinreichenden Erfolgswahrscheinlichkeit aber nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22, NStZ-RR 2022, 372; Beschluss vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21 Rn. 7; Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 Rn. 18; Ziegler in BeckOK-StGB, 55. Ed., § 64 Rn. 12; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 61 ff.; jew. mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    a) Ist die neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen worden, die untereinander nach der Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB gesamtstrafenfähig sind, darf aus der Strafe für die neu abzuurteilende Tat und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22, NStZ-RR 2022, 371; Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 420/19 Rn. 3; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 Rn. 11; jew. mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19

    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Da die Urteilsgründe offenlassen, ob der Strafe aus dem Urteil vom 1. April 2021 eine Tat zugrunde lag, die vor dem Urteil vom 6. Januar 2021 begangen wurde, und auch offenbleibt, ob das Urteil vom 6. Januar 2021 am 1. April 2021 schon erledigt war, kann nicht entschieden werden, ob insoweit nach § 460 StPO noch eine Gesamtstrafe gebildet werden muss, weil jedenfalls das Urteil vom 1. April 2021 noch nicht erledigt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ 2007, 369, 370).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    a) Ist die neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen worden, die untereinander nach der Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB gesamtstrafenfähig sind, darf aus der Strafe für die neu abzuurteilende Tat und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22, NStZ-RR 2022, 371; Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 420/19 Rn. 3; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 Rn. 11; jew. mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Dies gilt insbesondere für die langjährige polyvalente Suchterkrankung der Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 347/22, NStZ-RR 2032, 41; Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 4; van Gemmeren, aaO, Rn. 65 mwN), ihren im Tatzeitraum praktizierten Beikonsum von Rauschgiften während einer Substitutionsbehandlung mit Methadon und ihre ungünstigen Lebensumstände (Arbeitslosigkeit, erneute Straffälligkeit, Einfluss durch einen drogen- und alkoholabhängigen Lebensgefährten).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22
    Dies verkennt, dass für die Bejahung einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB eine Prognose erforderlich ist, aus der sich ergibt, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten aufgehoben oder zumindest deutlich herabgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Beschluss vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, NStZ 2003, 86; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 27.09.2022 - 4 StR 321/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

  • BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der

  • BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung in eine Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; nachträgliche

  • BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 51/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vorwegvollzug; Unterbringung in einem

  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 59/24
    Dies gilt insbesondere für die langjährige polyvalente Suchterkrankung des Angeklagten und seine darüber hinaus festgestellten ungünstigen Lebensumstände (Berufslosigkeit, fehlende Tagesstruktur, erneute Straffälligkeit; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 385/22 Rn. 12 mwN).
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